Die Fahrerlaubnisklassen
MOTORRAD & CO
Fahrerlaubnisklasse
A1/A2/A/AM/Mofa
Zweiradklassen gibt es einige: AM für Roller, A1 bis 125cm³, dann folgt A2 und für die ganz großen Maschinen die Klasse A
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnisklasse A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Fahrerlaubnisklasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mindestalter:
16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre
Mofa
Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.
Mindestalter: 15 Jahre
¹ Anmerkung: Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
PKW
Fahrerlaubnisklasse
B¹/ B17²/B197²/B96²/B196²/BE
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Fahrerlaubnisklasse B
Erlaubte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Eine vor dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B oder Klasse 3 berechtigt zum Führen von dreirädrigen Fahrzeugen, auch mit Anhänger. Beim Umtausch erfolgt der Eintrag der Schlüsselziffern 79.03 und 79.04 zu A1 und A. Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber oder die Inhaberin diese seit mindestens zwei Jahren besitzen, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B96¹
Kombinationen aus Pkw (Fahrzeug der Klasse B) und Anhänger mit zGM über 750 kg, bei welchen die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg beträgt. Die Eintragung der Schlüsselziffer 96 erfolgt nach Ablegen einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196¹
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)
Mindestalter
17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17¹)
18 Jahre
25 Jahre: B196
Prüfungen
Herabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:
für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
für Personen in Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt ebenfalls das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen jedoch nur Fahrten in Deutschland im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Prüfungen
theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Befristungen und Einschränkungen
Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Gültigkeit des Führerscheindokuments
Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
Fahrerlaubnisklasse BE
Erlaubte Fahrzeuge
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
Mindestalter
17 Jahre: Begleitetes Fahren
18 Jahre
Voraussetzung
Führerschein der Klasse B (kann zusammen erworben werden)
Prüfungen
Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann zusammen erworben werden) Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Befristungen und Einschränkungen
Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Gültigkeit des Führerscheindokuments
Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelt nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
Fahrerlaubnisklasse B17
Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Aber was bedeutet das für den Führerscheinneuling und seine Begleiter? Was ist bei der Anmeldung zu beachten und für welche Fahrerlaubnisklassen gilt B 17?
B 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)
Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt
Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfungsbescheinigung
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ - auch "B 17" oder "Führerschein mit 17" genannt - hat der Gesetzgeber das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Verbunden ist dies aber mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag, nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person zu fahren.
Fahrerlaubnisklasse B197
Wer den Führerschein B197 macht, darf trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug auch Autos mit Schaltgetriebe fahren. Diese Regelungen gelten.
Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
Praktische Prüfung auf Automatikgetriebe möglich
Führerschein B197 gilt für Automatik und Schalter
Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt. Anders bei echten Automatik-Führerscheinen mit der Schlüsselzahl 78.
Fahrerlaubnisklasse B96
Wer an seinem Fahrzeug einen Anhänger über 750 Kilogramm ziehen möchte, braucht möglicherweise eine zusätzliche Eintragung im Führerschein. Die Führerscheinerweiterung B96 ist besonders für Camper interessant. Alle Infos dazu.
Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B: Mit B96 schwerere Anhänger ziehen
Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule nötig
Erweiterung der B-Klasse für Wohnmobile geplant
Zum Ziehen von schweren Anhängern reicht der normale Pkw-Führerschein unter Umständen nicht aus. Prüfen Sie deshalb unbedingt, was Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen, und was in den Papieren Ihres Fahrzeugs als zulässiges Gesamtgewicht angegeben ist. Alles Wissenswerte zum Anhängerführerschein B96.
B96: Fahrstunden, aber keine Prüfung
Oft ist vom B96-Führerschein oder von der Führerscheinklasse B96 die Rede. Bei B96 handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Schlüsselzahl 96 wird dann auf dem Führerschein vermerkt und besitzt in der gesamten EU Gültigkeit.
Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, der aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Viele Fahrschulen bieten das als Tageskurs an. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beispielsweise beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht.
Fahrerlaubnisklasse B196
Schon über 300.000 Autofahrer nutzen die Möglichkeit, mit dem Pkw-Führerschein auch 125er-Motorräder zu fahren. Hier gibt's alle Infos rund um den B196-Führerschein.
Es genügt eine Fahrerschulung
Keine theoretische und praktische Prüfung
B196 gilt nur in Deutschland
Autofahrer und Autofahrerinnen, die schon 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B haben, können auch kleine Motorräder bis 125 cm³ fahren – ohne die komplette Motorrad-Ausbildung machen zu müssen. Und noch ein großer Vorteil: Es gibt keine Prüfung. Weder Theorie noch Praxis. Die Teilnahme an einer kurzen Schulung reicht aus, und die Berechtigung wird mit der Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen.
Muss man eine Prüfung machen?
Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten muss absolviert werden.
¹ Anmerkung: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man in Deutschland, sofern man sie seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch Fahrzeuge fahren, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.
LKW
Fahrerlaubnisklasse
C1¹/C1E¹/C¹/CE¹
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
Klasse C1 und C1E: Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen sind mit einigen Auflagen und Voraussetzungen verbunden. Dazu gehören unter Anderem das Alter des Fahrers, gutes Sehvermögen und eine Eignungsprüfung beim Arzt.
C1-Führerschein ab 18 Jahren
Um die Führerscheinklasse C1 zu erwerben, müssen Sie den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen – oder sich in der Fahrausbildung befinden. Haben Sie die praktische Prüfung bestanden, dürfen Sie mit der Ausbildung für den Führerschein C1 beginnen.
Das Mindestalter für die Fahrausbildung beträgt 18 Jahre. In Ausnahmefällen dürfen aber auch jüngere Menschen den Führerschein C1 machen, wenn sie sich zum Beispiel in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befinden. Dann ist der Besitz der Klasse mit Auflagen verbunden: Sie dürfen nur innerhalb Deutschlands fahren und nur im Rahmen der Ausbildung. Sobald der Auszubildende 18 wird, entfallen die Auflagen.
Augenärztliche Untersuchung
Wer den C1- oder C1E-Führerschein machen will, muss sich einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen. Im Rahmen dessen überprüft die Ärztin oder der Arzt nicht nur die zentrale Tagessehschärfe, sondern auch das Farben- und Stereosehen, sowie das Kontrast- oder Dämmerungssehen. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter sein als 2 Jahre.
Gutachten vom Arzt: Die Eignungsprüfung
Weil Lkw-Fahrerinnen und Fahrer mit schweren Fahrzeugen unterwegs sind, haben sie ein höheres Sicherheitsrisiko als andere. Wer einen Führerschein der Klassen C1 oder C1E machen will, braucht daher vor der Anmeldung in der Fahrschule ein ärztliches Gutachten. Darin erklärt der Mediziner, dass der Bewerber körperlich und geistig so fit ist, wie es diese Führerscheinklasse erfordert.
Fahrerlaubnisklasse C1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
Erweiterung von C1 auf C1E:
Grundsätzlich sind für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse C1 auf Klasse C1E entfällt die Theorie.
Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
Voraussetzung für eine Lkw-Fahrerlaubnis ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B
Fahrerlaubnisklasse CE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
¹ Anmerkungen:
- Gilt für ab dem 28.12.2016 neu erteilte Fahrerlaubnis.
- Es gilt Besitzstandsschutz in Deutschland für alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden. Da diese Regelung nicht dem Europäischen Recht entspricht, kann bei Fahrten im Ausland mit Fahrerlaubnissen, die ab dem 19.1.2013 bis zum 27.12.2016 erteilt wurden, nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beanstandungen der dortigen Behörden kommt.
- Folgende Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, auch wenn die Klasse ab dem 19.1.2013 erteilt wurde: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, rollstuhlgerechte Fahrzeuge und Wohnmobile. Das gilt auch bei einem Gespann der Klasse C1E oder CE.
BUS
Fahrerlaubnisklasse
D1/D1E/D/DE
Wer einen Bus führen will, benötigt einen Führerschein der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen.
Fahrerlaubnisklasse D1
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, braucht man – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.
Untersuchungen:
Bei Erwerb der Klassen D1, D1E, D und DE muss ein betriebs-, arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Bis zum 50. Lebensjahr genügt für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen die ärztliche Bescheinigung wie beim Lkw-Führerschein. Nach dem 50. Lebensjahr werden die Bus-Klassen dagegen nur bei Vorlage des umfassenderen Gutachtens verlängert.
Darüber hinaus ist immer auch ein ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen. Zum Erwerb einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse genügt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bei befristeten Fahrberechtigungen ist eine augenärztliche Begutachtung sowohl beim Ersterwerb wie auch bei jeder Verlängerung vorgeschrieben.
Mindestalter:
21 Jahre für die Klassen D und DE
Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen D1 und D1E ein Mindestalter von 18 Jahren und für D und DE von 20 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Fahrerlaubnisklasse D1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Fahrerlaubnisklasse D
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Untersuchungen:
Bei Erwerb der Klassen D1, D1E, D und DE muss ein betriebs-, arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Bis zum 50. Lebensjahr genügt für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen die ärztliche Bescheinigung wie beim Lkw-Führerschein. Nach dem 50. Lebensjahr werden die Bus-Klassen dagegen nur bei Vorlage des umfassenderen Gutachtens verlängert.
Darüber hinaus ist immer auch ein ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen. Zum Erwerb einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse genügt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bei befristeten Fahrberechtigungen ist eine augenärztliche Begutachtung sowohl beim Ersterwerb wie auch bei jeder Verlängerung vorgeschrieben.
Mindestalter:
24 Jahre für die Klassen D und DE
Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen D1 und D1E ein Mindestalter von 18 Jahren und für D und DE von 20 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Fahrerlaubnisklasse DE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
- Darüber hinaus berechtigen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E innerhalb Deutschlands auch zum Führen von Kraftomnibussen der entsprechenden zGM ohne Fahrgäste, sofern die Fahrt lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dient. Ohne Einschränkung auf diesen Fahrzweck dürfen Busse ohne Fahrgäste nur mit Schlüsselzahl 171 oder 172 gefahren werden. Diese Berechtigung des Inhabers einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 gilt nur im Inland.
- Wer den Busführerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.
- Befristungen: Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Traktor
Fahrerlaubnisklasse
L/T
Die Klassen L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen. Diese braucht man zum Beispiel, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht und man keinen passende Lkw-Führerschein hat.
Fahrerlaubnisklasse L
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 16 Jahre. Die Klasse L ist insbesondere für Personen interessant, die nur gelegentlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, wie zum Beispiel Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitende.
Fahrerlaubnisklasse T
Zugmaschinen bis 60 km/h¹ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden spezifischen Traktor-Unterricht. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zum 18. Geburtstag darf man diese Fahrzeuge jedoch nur mit maximal 40 km/h fahren. In der Theorieprüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter 30 Fragen beantworten. Die praktische Prüfung dauert rund 70 Minuten, davon sind 35 Minuten reine Fahrzeit.
¹ Anmerkung: unter 18 Jahre max. 40 km/h
