Berufskraftfahrerweiterbildung

INFO

Module für die Weiterbildung nach dem BKrFQG

Wer muss die Weiterbildungen absolvieren?


Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen grundsätzlich alle Fahrer absolvieren, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C, CE (Lkw) oder D1, D1E, D, DE (Bus) führen und dafür einen Fahrerqualifizierungsnachweis (früher Schlüsselzahl 95) benötigen.

Weiterbildungspflicht besteht für:

  • Berufskraftfahrer im Güterverkehr (Lkw)
  • Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Bus)
  • Fahrer im gewerblichen Werkverkehr
  • Aushilfsfahrer, sofern sie gewerblich fahren

Umfang der Weiterbildung

  • Insgesamt 35 Stunden
  • Aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden
  • Keine Prüfung erforderlich
  • Alle 5 Jahre zu wiederholen

Fristen

Die erste Weiterbildung muss grundsätzlich 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation bzw. beschleunigten Grundqualifikation abgeschlossen werden. Danach ist die Weiterbildung jeweils alle 5 Jahre erneut erforderlich.


Ausnahmen beachten!


Zu den Terminen der Module

Es gibt 3 Kenntnisbereiche die bei der Weiterbildung abgedeckt sein müssen:

  • Kenntnisbereich 1

    Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln


    • Kenntnisbereich 1.1 – Kinematische Kette 
    • Kenntnisbereich 1.2 - Technik und Sicherheitsausstattung beherrschen 
    • Kenntnisbereich 1.3 - Kraftstoffverbrauch optimieren 
    • Kenntnisbereich 1.3a – Vorausschauendes Fahren 
    • Kenntnisbereich 1.4 – Ladungssicherung 
    • Kenntnisbereich 1.5 – Fahrgastsicherheit 
    • Kenntnisbereich 1.6 - Beladen von Fahrzeugen


  • Kenntnisbereich 2

    Anwendung der Vorschriften


    • Kenntnisbereich 2.1 – Sozialvorschriften 
    • Kenntnisbereich 2.2 - Vorschriften für den Güterverkehr 
    • Kenntnisbereich 2.3 - Kenntnisse für den Personenkraftverkehr

  • Kenntnisbereich 3

    Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik


    • Kenntnisbereich 3.1 – Risiken im Straßenverkehr erkennen, Arbeitsunfälle vermeiden 
    • Kenntnisbereich 3.2 - Kriminalität und Schleusung 
    • Kenntnisbereich 3.3 - Gesund bleiben  
    • Kenntnisbereich 3.4 - körperliche und geistige Verfassung 
    • Kenntnisbereich 3.5 - Verhalten bei Notfällen 
    • Kenntnisbereich 3.6 - Verhalten und Umgangsformen 
    • Kenntnisbereich 3.7 - Güterverkehr und Marktordnung 
    • Kenntnisbereich 3.8 - Personenkraftverkehr und Marktordnung


Module:

  • Modulaufteilung gem. BKrFQG

    • Modul 1 Eco-Training & Assistenzsysteme 
    • Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber 
    • Modul 3 Gefahrenwahrnehmung 
    • Modul 4 Schadensprävention 
    • Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Zu den Terminen der Module