Berufskraftfahrerweiterbildung
Module für die Weiterbildung nach dem BKrFQG
Wer muss die Weiterbildungen absolvieren?
Die
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen grundsätzlich alle Fahrer absolvieren, die
gewerblich Fahrzeuge der Klassen
C1, C1E, C, CE (Lkw) oder
D1, D1E, D, DE (Bus) führen und dafür einen Fahrerqualifizierungsnachweis (früher Schlüsselzahl 95) benötigen.
Weiterbildungspflicht besteht für:
- Berufskraftfahrer im Güterverkehr (Lkw)
- Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Bus)
- Fahrer im gewerblichen Werkverkehr
- Aushilfsfahrer, sofern sie gewerblich fahren
Umfang der Weiterbildung
- Insgesamt 35 Stunden
- Aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden
- Keine Prüfung erforderlich
- Alle
5 Jahre zu wiederholen
Fristen
Die erste Weiterbildung muss grundsätzlich 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation bzw. beschleunigten Grundqualifikation abgeschlossen werden. Danach ist die Weiterbildung jeweils alle 5 Jahre erneut erforderlich.
Ausnahmen beachten!
Es gibt 3 Kenntnisbereiche die bei der Weiterbildung abgedeckt sein müssen:
Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
- Kenntnisbereich 1.1 – Kinematische Kette
- Kenntnisbereich 1.2 - Technik und Sicherheitsausstattung beherrschen
- Kenntnisbereich 1.3 - Kraftstoffverbrauch optimieren
- Kenntnisbereich 1.3a – Vorausschauendes Fahren
- Kenntnisbereich 1.4 – Ladungssicherung
- Kenntnisbereich 1.5 – Fahrgastsicherheit
- Kenntnisbereich 1.6 - Beladen von Fahrzeugen
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
- Kenntnisbereich 2.1 – Sozialvorschriften
- Kenntnisbereich 2.2 - Vorschriften für den Güterverkehr
- Kenntnisbereich 2.3 - Kenntnisse für den Personenkraftverkehr
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Kenntnisbereich 3.1 – Risiken im Straßenverkehr erkennen, Arbeitsunfälle vermeiden
- Kenntnisbereich 3.2 - Kriminalität und Schleusung
- Kenntnisbereich 3.3 - Gesund bleiben
- Kenntnisbereich 3.4 - körperliche und geistige Verfassung
- Kenntnisbereich 3.5 - Verhalten bei Notfällen
- Kenntnisbereich 3.6 - Verhalten und Umgangsformen
- Kenntnisbereich 3.7 - Güterverkehr und Marktordnung
- Kenntnisbereich 3.8 - Personenkraftverkehr und Marktordnung
Module:
Modulaufteilung gem. BKrFQG
- Modul 1 Eco-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3 Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4 Schadensprävention
- Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
